Wallbox / Ladestation

Wallboxen/Ladestation


Jetzt für die Zukunft vorsorgen! 
Informieren Sie sich bei uns über ihre private Wallbox/Ladestation inklusive staatlicher Förderung. 

KFW-Förderung derzeit nicht mehr möglich


 !  Bitte keine Anträge mehr bei der KFW stellen – die Förder­mittel sind erschöpft.


Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI). Die Förderung war sehr erfolgreich, die Förder­mittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr bei der KFE.

Laufende Anträge sind nicht betroffen.

 

  • Wie wird eine private Wallbox gefördert?

    Die staatliche Förderbank KfW zahlt pro Ladepunkt einen Zuschuss von 900 Euro für die Ladestation (Wallbox) und die Installation. Hat Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte und kann mehrere E-Autos gleichzeitig aufladen, erhalten Sie die Förderung für jeden Ladepunkt. Eine Liste aller förderberechtigten Wallboxen (Ladestationen) finden Sie auf der Seite der KFW Förderbank.

  • Welche Ladeleistung wird für eine Förderung benötigt?

    Es werden die Kosten des Kaufpreises einer neuen Ladestation bzw. Wallbox mit 11 kW Ladeleistung gefördert. Das bedeutet, dass Wallboxen mit einer höheren Leistung (z. B. 22 kW) auf 11 kW heruntergesetzt werden müssen. Diese Reduktion ist von einem Elektrofachbetrieb durchzuführen.

  • Kann die Ladestation nur privat genutzt werden?

    Ja, die Ladestationen dürfen nur an ausschließlich privat genutzten und zugänglichen Stellplätzen oder Garagen von Wohngebäuden liegen. Das gilt für bestehende Wohngebäude als auch neue Häuser. Bei Neubauten sollte der Einzug bereits vollzogen sein, da dieses dann als Bestandsgebäude gewertet wird. Wir empfehlen für Ihr neues Eigenheim bereits im Voraus Leerrohre für die spätere Verkabelung  zu verlegen.

  • Wie wird die Wallbox betrieben?

    Die Ladestation darf ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Sie können dabei auf den selbst erzeugten Strom einer Photovoltaik-Anlage zurückgreifen oder alternativ erneuerbaren Strom über den Energieversorger beziehen. 


    Zudem muss die Wallbox über eine intelligente Steuerung verfügen. Diese ermöglicht der Ladestation innerhalb des Stromnetzes mit anderen Komponenten zu kommunizieren sowie die Ladung gezielt einzustellen. So kann die Ladung begrenzt oder zeitlich verschoben werden.

  • Muss meine elektrische Anlage umgebaut werden?

    Falls die elektrische Anlage nicht mehr der Norm entspricht, ist es erforderlich den Zählerschrank den neusten VDE Vorschriften anzupassen oder komplett zu erneuern. Wünschen Sie einen Tag- und Nachtstromtarif für die Aufladung des Fahrzeugs, wird ein zweiter Zähler benötigt. Eine höhere Leistung auf 22 kW ist auch mit einem zweiten Zähler mit Rundsteuerempfänger und einer Wandlermessung möglich. Die Wallboxen bis 11kW müssen bei dem Netzbetreiber angemeldet werden. Wallboxen mit einer Leistung von 22 kW müssen angemeldet und genehmigt werden. 



    Diese Umbaumaßnahmen sind mit weiteren Kosten verbunden. 


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